Rechtliches
Als Tagesmutter auf des Rechtes Seite
Wer sich als Tagesmutter Kinder zur Betreuung ins Haus holt, übernimmt für die Tageskinder ein hohes Maß an Verantwortung. Diese bedeutet auch rechtlich gesehen, Sorge zu tragen für die Entwicklung des Kindes, für körperliches und seelisches Wohl.
Als Tagesmutter Kinder zu betreuen, dient der Förderung der Entwicklung des Kindes. Diese grundsätzliche Betrachtung ist im achten Buch des Sozialgesetzbuches festgeschrieben. Im 23. Paragraphen heißt es über die als Tagespflege bezeichnete Betreuungsform, dass diese eine Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagesmutter darstellen soll und beide Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege haben. Dadurch ist die Tätigkeit der Kindertagespflege durch eine Tagesmutter gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, anerkannt und durch beratende Unterstützung gestärkt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kosten für die Tagespflege von den Eltern bezahlt werden oder vom Jugendamt übernommen werden. Förderung der Entwicklung bedeutet, dass eine Tagesmutter die ihr anvertrauten Kinder in allen Entwicklungsschritten begleitet und unterstützt, sich intensiv mit ihnen beschäftigen und sie nicht nur verwahrt.
Allerdings sollte dies ohnehin Anspruch jeder Tagesmutter sein - aber auch der Gesetzestext zur Tagespflege (SGB VIII) schreibt dies vor. Die Tagesmutter trägt die Verantwortung für ihre Tageskinder. Darum ist es wichtig, dass sie sich dessen bewusst ist und spezielle Absprachen und Regelungen mit den Eltern vertraglich festhält, damit im Falle eines Falles alles rechtens zugeht.
Die Aufsichtspflicht der Tagesmutter
Wer als Tagesmutter arbeitet, übernimmt für die zu betreuenden Kinder die Aufsichtspflicht. Das bedeutet, dass eine Tagesmutter dafür Sorge zu tragen hat, dass den Kindern kein körperlicher Schaden zugefügt wird. Des Weiteren ist sie auch vernatwortlich dafür, dass die Kinder keinen anderen Personen oder Gegenständen einen Schaden zufügen. Da die Aufsichtspflicht eine rechtlich geregelte Verantwortung ist, kann eine Tagesmutter, die die Aufsichtspflicht verletzt, für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.
Stößt also einem Kind in der Obhut der Tagesmutter etwas zu oder beschädigt das Kind etwas, muss die Tagesmutter die Haftung übernehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Problematisch an dieser Aufsichtspflicht ist, dass sie im Zweifelsfall Auslegungssache sein kann. Denn eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann auch in Situationen unterstellt werden, die nicht etwa von fahrlässigem Verhalten der Tagesmutter zeugten. Darum ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung wichtig.