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Organisatorisches

Eine gute Betreuung will gut organisiert sein

Auf dem Weg, Tagesmutter zu werden, liegen verschiedene Stolpersteine, die bewältigt werden müssen: Dazu zählt neben der Festlegung des eigenen Angebots vor allem das Vertragliche und die Regelung der Räumlichkeiten.

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Wer Tagesmutter werden möchte, sollte sich vorab umfassend Gedanken machen, wie sein Tagespflegeangebot aussehen soll. Hierzu zählen für die Tagesmutter organisatorische Fragen bezüglich der Zeit, der Dauer und des Ortes der Kinderbetreuung, die Festlegung des Alters und der Anzahl der Tageskinder sowie natürlich die Kostenfrage betreffend der Einnahmen und Ausgaben einer Tagesmutter. Sämtliche Absprachen hierzu, die schließlich zwischen der Tagesmutter und den Eltern der Tageskinder getroffen werden, sind in einem Betreuungsvertrag festzuhalten. Auch Angaben zu Urlaubszeiten, Versicherung und Sozialabgaben sollten im Tagesmuttervertrag geregelt sein.


Betreuungsvertrag: Die Tagesmutter bestimmt die Regeln

Mustervordrucke für solche Tagesmutterverträge stellt das Jugendamt zur Verfügung. Die Tagesmutter-Tätigkeit im eigenen Haushalt stellt dabei eine selbständige Tätigkeit dar. Der Betreuungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein Formularvertrag mit vorformulierten Vertragsbedingungen, der daher nach dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewendet wird. Für eine Tagesmutter bedeutet dies, dass sie die Bedingungen des Betreuungsvertrages festlegen kann und die Eltern sich danach richten müssen, auch wenn natürlich Verhandlungen über einzelne Bedingungen möglich sind, wenn sich beide Parteien einig werden.

Der Tagesmuttervertrag sollte nach der erfolgreichen Besprechung unterschrieben werden, nicht erst zum Beginn der Betreuung. Sonst besteht die Möglichkeit, dass die Eltern es sich vielleicht noch wieder anders überlegen (wenn beispielsweise doch noch ein Krippenplatz frei wird). Dies wäre natürlich sehr ungünstig für die Tagesmutter, da möglicherweise kurzfristig kein neues Tagespflegekind zu finden ist.

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