Organisatorisches Teil 2
Vorvertrag, Nachweise und und und…
Deshalb sollte der Tagesmuttervertrag am besten bereits einige Wochen vor dem Betreuungsbeginn unterschrieben oder ein Vorvertrag mit Kautionsvereinbarung abgeschlossen werden, wenn der Zeitraum bis zum Beginn der Betreuung noch recht lang ist. Auf diese Weise kann der Verdienstausfall für die Tagesmutter durch die Kaution etwas entschärft werden. Die Kaution kann auch zur Absicherung für die Tagesmutter dienen, wenn das Betreuungsverhältnis zustande kommt – nämlich bei möglichen Zahlungsunregelmäßigkeiten oder einer fristlosen Kündigung.
Zum Abschluss des Betreuungsvertrags, aber spätestens zum Beginn der Tagesbetreuung, sind außerdem zahlreiche Nachweise von Eltern und Tagesmutter (in zweifacher Ausfertigung) zu erbringen. Die Tagesmutter braucht dazu Kopien der Pflegeerlaubnis des Jugendamts und des Nachweises über die Haftpflichtversicherung. Die Eltern der Tageskinder brauchen zum Vertragsabschluss Kopien von Impfausweise, Krankenversichertenkarte, ebenfalls den Nachweis der Haftpflichtversicherung und eventuell der Unfallversicherung und, wenn gegeben, eine Kostenübernahmeerklärung beispielsweise des Jugendamtes.
Geeignete Räumlichkeiten zur Tagespflege
In den meisten Fällen betreut die Tagesmutter ihre Pflegekinder im eigenen Haushalt. Doch ein neues Gesetz aus dem Jahr 2005 bietet auch die Möglichkeit, die Tagespflege in anderen dafür geeigneten Räumen durchzuführen, wenn allerdings bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Für die Tätigkeit einer Tagesmutter in einer Mietwohnung ist wichtig zu wissen, dass es offiziell nicht dem Mietvertrag widerspricht, fremde Kinder zur Tagespflege in bestimmten Umfang in der Wohnung zu betreuen.
Vor Beginn der Tagespflegetätigkeit sollte die Tagesmutter aber auf jeden Fall den Vermieter informieren und sich die Betreuung bestenfalls auch schriftlich von ihm genehmigen lassen. Für die Betreuung von mehreren Tagespflegekindern – möglicherweise noch neben den eigenen Kindern – muss die Wohnung aber eine entsprechende Größe haben. So ist beispielsweise in einer etwa 90 Quadratmeter großen Wohnung die Betreuung von drei Tagespflegekindern neben dem eigenen Kind erlaubt. Jedoch ist eine Beurteilung hierzu immer vom Einzelfall abhängig und nicht allgemeingültig aufzufassen.