Rechtliches und Versicherungen
Die Tagesmutter – fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet
Sie suchen für Ihr Kind die ideale Betreuung. Wer ist qualifiziert? Was kann meinem Kind oder Dritten passieren? Worauf Sie besonders in rechtlichen und versicherungsrelevanten Fragen achten sollten, erfahren Sie hier.
Die Kindertagespflege durch eine Tagesmutter ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 eine gleichwertige Form der Kindertagespflege. Seit 2006 müssen alle Personen, die als Tagesmutter arbeiten möchten, ihre entsprechende pädagogische Qualifizierung nachweisen. Darin enthalten sind der Nachweis der erzieherischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
Gerade im Bereich der Betreuungssituation der unter Dreijährigen sollen bis 2013 mehr Betreuungsplätze geschaffen werden. Das Kinderförderungsgesetz (Kifög), welches noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sieht vor, dass im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder einen entsprechenden Platz bekommen sollen. Diese Plätze sollen auch durch die Betreuung einer Tagesmutter gedeckt werden.
Die rechtlichen Bedingungen der Kindertagespflege sind jedoch in Deutschland nicht einheitlich geregelt und unterliegen regionalen Unterschieden. Es gilt sich also örtlich zu informieren, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Eine Tagesmutter braucht eine Pflegeerlaubnis
Die Beantragung einer Pflegeerlaubnis wird notwendig, wenn eine Person ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb deren Wohnung, gegen Bezahlung, mit mehr als 15 Wochenstunden und länger als drei Monate betreuen will. Diese Pflegerlaubnis bezeugt die Eignung, als Tagesmutter tätig sein zu können. Außerdem bestätigt sie, dass entsprechende Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung zur Verfügung srtehen. Die Pflegeerlaubnis muss bereits ab dem ersten Kind beim Jugendamt beantragt werden und gilt für maximal fünf fremde Kinder.