Rechtliches und Versicherungen Teil 2
Qualifizierung und Fortbildung der Tagesmutter
Eine Tagesmutter muss ihre Eignung nachweisen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder besitzt die Tagesmutter eine berufliche pädagogische Fortbildung beispielsweise als Erziehern oder sie konnte bereits langjährige praktische Erfahrungen in der Betreuung von Tagespflegekindern sammeln. In speziellen qualifizierenden Lehrgängen kann eine zukünftige Tagesmutter eine Grund- und Basisausbildung (30 Stunden à 45 Minuten) erhalten.
Fortbildungen werden von Jugendämtern, Vereinen, Volkshochschulen oder Familienbildungsstätten angeboten. Inhaltlich kann sich die Tagesmutter dort zu verschiedenen Themen weiterbilden, wie zum Beispiel über die Eingewöhnungsphase, schwierige Erziehungssituationen in der Tagespflege oder den Beruf der Tagesmutter.
Tagesmutter als Minijob
Stellen Eltern eine Tagesmutter direkt bei sich im Rahmen eines Minijobs an, womit die Betreuung direkt im Familienhaushalt des Kindes erfolgt, so entfällt die Pflegerlaubnis. Die Eltern sind somit Arbeitgeber. Bei ihrem Verdienst von 400 Euro muss die Tagesmutter keine Steuern und keine Sozialabgaben leisten. Lediglich die Arbeitgeber haben die üblichen Pauschalabgaben von zwölf Prozent des Verdienstes (anteilig prozentual zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft und die einheitliche Pauschsteuer) zu zahlen.
Vertrag zwischen Eltern und Tagesmutter
Das Verhältnis zwischen Eltern und der Tagesmutter beruht auf einem schriftlichen Vertrag. Auch während der Anwesenheit des Kindes bei der Tagesmutter bleiben die Eltern die Sorgeberechtigten. In der Betreuungszeit übernimmt die Tagesmutter die Aufsichtspflicht und hat dafür Sorge zu tragen, dass weder das Kind noch andere Personen oder Dinge zu Schaden kommen.
Es empfiehlt sich, dass Tagesmütter eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit das Tun und Handeln der Tagesmutter abgedeckt ist. Einige Versicherungen bieten zusätzlich auch für Tagespflegekinder an, über die private Haftpflichtversicherung der Tagesmutter mitverischert zu sein.
Sie sollten im Vertrag auch Details wie den Bring- und Abholdienst, Tierhaltung, Rauchen und Umgang mit chronischen Erkrankungen regeln.