Finanzen
Was habe ich für Einnahmen und Ausgaben als Tagesmutter?
Wie hoch ist der aktuelle Betreuungssatz in der Tagespflege? Welche Ausgaben sind für eine Tagesmutter einzuplanen? Eie sieht es mit der Steuer aus? Über all diese Fragen sollte sich eine Tagesmutter informieren, bevor sie Tageskinder aufnimmt.
Neben vielen anderen wichtigen Aspekten, die bei der Entscheidung, Tagesmutter zu werden, eine Rolle spielen, steht natürlich auch die Kostenfrage an vorderster Stelle. Eine angehende Tagesmutter sollte schließlich vorab bedenken, was sowohl an Einnahmen aber auch an Ausgaben auf sie zukommt, um realistisch einschätzen zu können, ob eine Tätigkeit als Tagesmutter für sie geeignet ist. Dabei gilt es, zahlreiche Faktoren abzuwägen, die für den Bereich der Finanzen einer Tagesmutter relevant sind.
Betreuungsentgelt: öffentlich oder privat
Die Bezahlung der Betreuungsleistung einer Tagesmutter erfolgt je nach Art der Tagespflege, je nachdem ob sie auf öffentlicher oder privater Basis geleistet wird. Diese Einteilung wirkt sich dann wiederum auch auf den steuerrechtlichen Aspekt aus. Entweder finanziert also das jeweilige Jugendamt oder die Kommune die Betreuung durch die Tagesmutter aus öffentlichen Mitteln oder die Tagesmutter erhält auf privater Ebene ihr Betreuungsentgelt direkt von den Eltern der Tageskinder.
Eine dritte Möglichkeit ist die Bezahlung einer Tagesmutter sowohl mit Geldern aus öffentlichen Mitteln als auch durch die Eltern. Eine Tagesmutter, die durch das Jugendamt vermittelt wird, erhält ihr Betreuungsentgelt somit aus öffentlichen Mitteln. Dieses Entgelt für die Tagesmutter umfasst dabei sämtliche Sachaufwendungen, eine Förderleistung für die Erziehungsaufwendungen, Sozialleistungen für eine Unfallversicherung und zur Hälfte einen Beitrag zur Alterssicherung der Tagesmutter.
Von Vorteil: Festanstellung für Tagesmütter
Neue gesetzliche Regelungen legen nahe, dass die Tagesmutter in einem festen Arbeitsverhältnis tätig ist, da dies sowohl für die Tagesmutter als auch für die Eltern Vorteile bringt. Durch das neue Niedriglohngesetz wird die Festanstellung für Tagesmütter vereinfacht, was eine bessere Absicherung für die Tagesmutter bedeutet: Eine festangestellte Tagesmutter ist nicht nur voll sozialversichert und erhält auch für Krankheits- und Urlaubstage Bezahlung, sondern sie kann sich zudem nach dem möglichen Ende der Tätigkeit als Tagesmutter beim Arbeitsamt melden.