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Finanzen Teil 2

Einnahmen und Ausgaben einer Tagesmutter

Die Höhe dieses Entgelts für eine Tagesmutter auf öffentlicher Basis ist je nach Landesrecht oder jeweiligem Jugendamt festgelegt und liegt derzeit bei mindestens zwei Euro pro Stunde. Findet die Kindertagespflege auf privater Ebene statt, ist die Höhe der Betreuungsvergütung von Angebot und Nachfrage abhängig und kann dadurch sehr variieren (etwa zwischen drei und sieben Euro). Der Vorschlag des Bundesverbandes für Kindertagespflege sieht pro Stunde und Kind eine Vergütung von 5,50 Euro vor.

Für nötige Kosten zwecks Anschaffungen (Material und dergleichen) und Mehr-Ausgaben im Haushalt (wie Strom oder Wasser) kann die Tagesmutter beim Jugendamt nach einer Unterstützung fragen. Es gibt heutzutage vom Jugendamt viele finanzielle und auch materielle Hilfen für Tagesmütter wie Zuschüsse für private Rentenversicherungen. Jedoch gilt diese Unterstützung logischerweise nur für beim Jugendamt gemeldete Tagesmütter, deren Tageskinder Pflegegeldzuschüsse erhalten.

Anfallende Ausgaben, die eine Tagesmutter berücksichtigen muss, sind beispielsweise Miete und Betriebskosten für die nötigen Räumlichkeiten, mögliche Kosten für Telefon, Internet und Handy sowie Weiterbildungskosten, Ausgaben für nötiges Material, Nahrung, Literatur und Ausstattungsgegenstände und auch Versicherungsbeiträge, Fahrtkosten und Ausgaben für die Freizeitgestaltung in der Tagespflege.


Bekommt eine Tagesmutter auch Urlaub und Krankheit bezahlt?

Eine im Rahmen des Jugendamtes tätige Tagesmutter bekommt im Regelfall auch Ausfallzeiten bezahlt, sollten der Urlaub oder die Krankheitstage nicht länger als vier Wochen sein. Es wird nahegelegt, dass auch privat bezahlte Tagesmütter von den Eltern der Tageskinder für Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub Betreuungsvergütung erhalten. Allgemein sind für eine Tagesmutter mindestens vier Wochen Urlaub vorgesehen, wobei hier eben in der Realität bei freiberuflichen Tagesmüttern das Betreuungsgeld dennoch oft ausgesetzt wird.

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