Finanzen
Tipps und Informationen rund um das Thema Finanzen
Eine passende Tagesmutter zu finden, ist auch immer mit finanziellem Aufwand verbunden. Fahr- und Betreuungskosten stehen Arbeitgeberzuschüssen und Kinderkrankengeld gegenüber. Schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus!
Gute Betreuung kostet. Die Tagesmutter verlangt für Ihre Leistung ein entsprechendes Gehalt, dass Sie zusammen ausgehandelt haben. Dafür bekommen Sie für Ihr Kind die hoffentlich optimale Betreuung, Bildung und Förderung. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, sich einige der anfallenden Kosten bezuschussen zu lassen oder von der Steuer abzusetzen.
Betreuungskosten
Kinderbetreuungskosten sind zunächst all jene Aufwendungen, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Die Höhe der jeweiligen Kosten orientiert sich am Lebensmodell der Eltern (Paare oder Alleinerziehende, beide berufstätig, nur einer berufstätig oder keiner von beiden berufstätig).
Zunächst kann in der Kindertagespflege zwischen Betreuungskosten aus öffentlichen Mitten und der privaten Finanzierung unterschieden werden. Eltern, die eine Tagesmutter für die Betreuung ihres Kindes wählen, vereinbaren zusammen die Höhe der Betreuungskosten. Diese Kosten sind zunächst privat zu tragen.
Die Vereinbarungen sollten in einem Vertrag festgehalten werden. Neben der Höhe der eigentlichen Kosten sollte auch vermerkt werden, was diese Kosten je nach Vereinbarung umfassen wie beispielsweise die pädagogische Betreuung, Verpflegung, Verbrauchskosten oder Spielzeug.
Arbeitgeberzuschuss zu den Betreuungskosten
Arbeitnehmer können einen Zuschuss zu den Betreuungskosten von ihrem Arbeitgeber bekommen. Es kann sich um einen Zuschuss oder die volle Übernahme der Kosten handeln. In den Förderungsrahmen fallen neben den reinen Betreuungskosten auch die Kosten für die Unterbringung, Unterkunft und die Verpflegung des Kindes. Die Steuerersparnis macht sich für Eltern und Arbeitgeber bezahlt, denn es werden weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben.
Der Arbeitgeber kann die Zuschüsse zudem als Betriebskosten absetzen.
Der Arbeitgeberzuschuss ist nur Kinder möglich, die noch nicht schulpflichtig sind. Der Arbeitgeberzuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und kann für jede Betreuungsform verwendet werden. Allerdings dürfen damit keine Gehälter für Betreuungspersonen (Minijob, Angestelltenverhältnis) gezahlt werden.