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Finanzen Teil 3
Folgen der Einführung der Steuerpflicht für Tagesmütter
Für Tagesmütter waren bisher die Einnahmen aus der Kinderbetreuung steuerfrei, wenn die Betreuungskosten vom Jugendamt bezuschusst oder übernommen wurden. 2007 wurde nun von Vertretern der obersten Finanzbehörde beschlossen, dass ab 1.1.2008 diese Steuerfreiheit aufgehoben wird. Viele Tagesmütter haben seitdem den Rückzug aus ihrer Tätigkeit angetreten, da es für sie nicht mehr finanziell tragbar ist. Mittlerweile fehlen daher vielerorts fähige Tagesmutter-Stellen, die nicht mehr besetzt werden.