Praxistipps
Ein Abschluss für alle
In der Praxis der Tagespflege warten viele Herausforderungen – für die Tagesmutter selbst, die Kinder, als auch Eltern. Doch die Tagesmutter kann von Gesprächen und Verträgen mit den Eltern bis zum richtigen Abschied viel fürs gute Gelingen tun.
Um für ein geregeltes Verhältnis zwischen Tagesmutter und Eltern zu sorgen und nicht zuletzt, um sich rechtlich abzusichern, sollte immer ein Tagesmuttervertrag abgeschlossen werden. Dabei sollte ein solcher Vertrag nicht als Anzeichen von Misstrauen betrachtet werden. Er sollte auch abgeschlossen werden, wenn sich beide Parteien gut verstehen und meinen, dass alles geklärt sei. Durch einen Tagesmuttervertrag können eventuelle Missverständnisse bereits im Vorfeld geklärt werden und die wichtigsten Punkte schriftlich festgehalten werden. Vorlagen für solche Tagesmütterverträge lassen sich übrigens über die entsprechenden Verbände beziehen oder im Internet herunterladen.
Neben den Daten der Vertragspartner sollten in diesem Tagesmuttervertrag Punkte festgehalten werden wie Bring- und Abholzeiten und wer dazu berechtigt ist, Krankheiten und Allergien des Tageskindes, Höhe und Zahlart des Pflegegeldes, Betreuung im Krankheitsfall, Urlaub der Tagesmutter, Krankenversicherung des Kindes, weitere Versicherungen und Zeitraum der Tagespflege.
Hinzu kommen alle individuellen Absprachen zwischen Eltern und Tagesmutter und spezielle Punkte, die abgesprochen wurden. Es kann nie schaden, Besprochenes auch schriftlich festzuhalten. Wichtig können auch bestimmte Vollmachten, die die Tagesmutter benötigt, wenn sie beispielsweise Krankheitsfall mit dem Kind einen Arzt aufsuchen soll.
Vorvertrag und Dokumente
Falls es noch etwas längere Zeit hin sein sollte, bis die Betreuung beginnt, macht es Sinn, sich als Tagesmutter einen Vorvertrag unterschreiben zu lassen und eventuell eine Kaution zu erheben. So schützen Sie sich davor, wenn Eltern kurzfristig abspringen. Sie können dann die Kaution zur Überbrückung des Verdienstausfalles bis zum Finden eines neuen Tageskindes verwenden.
Zwei bis vier Wochen vor Beginn der Betreuung kann der normale Tagesmuttervertrag unterzeichnet werden. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sollten zudem alle weiteren wichtigen Dokumente und Unterlagen vorliegen – beispielsweise der Impfausweis des Kindes. Es bietet sich an, dass die Tagesmutter Kopien wichtiger Dokumente anfertigt und behält – beispielsweise von der Versichertenkarte des Kindes.
Erstgespräch bei der Tagesmutter
Meistens besteht die erste Kontaktaufnahme in einem Telefonat. In diesem können die wichtigsten Punkte bereits abgeklärt werden und schon einmal beurteilt werden, ob Eltern, Tageskind und Tagesmutter zusammen passen. Zu Persönliches oder auch die Frage der Bezahlung muss nicht am Telefon besprochen werden. Ein persönliches Gespräch ist wichtig, um zu sehen, ob Sympathie aller Beteiligten besteht und ob es von den Vorstellungen des Angebots her passt.
Das Erstgespräch sollte da stattfinden, wo das Kind auch betreut werden soll. In der Regel also bei der Tagesmutter zu Hause. Für die Vertrauensbildung zum Tageskind und das Kennenlernen seines alltäglichen Umfeldes kann dies sehr hilfreich sein. Wer sich als Tagesmutter unsicher fühlt, kann auch die beratende Unterstützung eines Jugendamtmitarbeiters in Anspruch nehmen – diese begleiten auch die Erstgespräche. Möglicherweise wird auch noch ein Gespräch notwendig, bei dem die Kinder nicht anwesend sind, um die nötige Ruhe für Vertragliches und Absprachen zu haben.