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Rechtliches Teil 2

Die Tagesmutter hat das Aufenthaltsrecht

Für die Zeit der Betreuung bei der Tagesmutter trägt sie die Sorge für die Kinder und übernimmt solange von den Eltern das Aufenthaltsrecht. Das bedeutet, dass die Tagesmutter rechtlich festlegen kann, wo sich die Kinder während der Tagespflege aufhalten. Darum ist es wichtig, mit den Eltern abzusprechen, wo der Aufenthaltsort sein sollte.

Dieser ist meist zwar die Wohnung – und zusätzlich vielleicht Spielplätze oder Grünanlagen, aber gerade bei älteren Kindern kommt es vor, dass diese vielleicht auch einmal Freunde besuchen möchten. Mit den Eltern sollten entsprechende Absprachen getroffen werden, ob und welche Kinder besucht werden dürfen. In jedem Fall muss die Tagesmutter für die zu betreuenden Kinder, die bei Freunden zu Besuch sind, erreichbar bleiben.


Vom Krankheits- bis Notfall

Als Tagesmutter ist es wichtig, mit den Eltern zu vereinbaren, inwieweit die Tagesmutter ärztliche Besuche übernimmt. Am besten werden diese Absprachen in einem Vertrag dokumentiert. Kommt ein Tageskind mit leichtem Fieber aus der Schule, muss die Tagesmutter wissen, ob sie einen Arzt aufsuchen soll oder ob die Eltern lediglich informiert werden möchten, um die Arztbesuche selber vorzunehmen. Im Falle, dass die Tagesmutter Arztbesuche übernimmt, kann es sinnvoll sein, von den Eltern entsprechende Vollmachten ausstellen zu lassen, damit das Kind beim Arzt dann auch tatsächlich behandelt werden kann.

Selbstverständlich wird in einem Notfall immer sofort für ärztliche Hilfe gesorgt. Handelt es sich um einen schweren Notfall, muss zuerst ein Notarzt alarmiert werden und medizinische Versorgung geleistet werden – erst dann werden (umgehend) die Eltern informiert. Ein Kind, das von einer Tagesmutter betreut wird, sollte über alle notwendigen Impfungen verfügen. Als Tagesmutter sollte man sich deshalb den Impfausweis zeigen lassen. Vor allem auf die Tetanus-Schutzimpfung sollte bestanden werden, da sich Kinder häufiger Schürfwunden und andere kleine Verletzungen zufügen können.

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