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Versicherungen Teil 3

Rentenversicherung - Pflicht auch für Tagesmütter

Eine selbstständige Tagesmutter ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beträgt ihr monatliches Einkommen aus der Selbstständigkeit jedoch weniger als 450 Euro, besteht die Möglichkeit, sich aufgrund der geringfügigen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Als Einkommen gilt dabei der Betrag nach Abzug der Betriebskostenpauschale - also der Betrag, der auch beim Finanzamt als zu versteuernde Einkommen geführt wird. Wird ein Einkommen über 450 Euro erzielt, besteht die Rentenversicherungspflicht, die entweder in Form des Regelbetrags (in den alten Bundesländern 530,15 Euro, in den neuen 451,61 Euro) oder als einkommensabhängiger Betrag in Höhe von 18,7 Prozent des Einkommens (Mindestbeitragssatz 84,15 Euro) abgeführt werden muss (Stand 2015).
Erhält die Tagesmutter öffentliche Betreuungsgelder, kann die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei erstattet werden.


Unfallversicherung - ein Muss für alle Tageskinder

Die betreuten Kinder einer Tagesmutter, die über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes verfügt, sind in der Landesunfallversicherung mit versichert. Dafür werden dem Jugendamt die Namen des Tageskinder gemeldet - immer häufiger aber verzichten Jugendämter auf diese Angaben. Die Landesunfallversicherung gilt ebenso für Kinder, deren Tagesplätze nicht vom Jugendamt vermittelt oder bezahlt werden. Zwar gibt es die Einigung, dass der Besitz der Pflegeerlaubnis für die entsprechende Zahl an Tageskindern ausreicht, damit diese über die Landesunfallversicherung mitversichert sind, dennoch sollte sich die Tagesmutter dies vom Jugendamt bestätigen lassen. Im Zusammenhang mit der Pflegeerlaubnis ist es wichtig, zu erfragen, ob beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse regelmäßig aufgefrischt werden müssen - wird sich nicht an die Auflagen gehalten, befinden sich die betreuten Kinder der Tagesmutter möglichweise auch nicht mehr im Schutz der Landesunfallversicherung.
Ein Kind für dessen Betreuung die Tagesmutter keine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes benötigt (so im Falle von wenigen Betreuungsstunden oder kurzer Betreuungszeit), ist nicht in der Landesunfallversicherung eingeschlossen. In diesem Fall braucht es eine private Unfallversicherung, die die Eltern abschließen müssen. Üebrigens deckt diese private Unfallversicherung mehr Risiken ab, als die gesetzliche Unfallversicherung des Landes.

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