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Beschlüsse zur Tagespflege Teil 2

Kifög: Kinderförderungsgesetz

Das Kinderförderungsgesetz (Kifög) wurde am 26.9.2008 beschlossen und soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland vorantreiben. Gerade für Kinder unter drei Jahren mangelt es in Deutschland an Betreuungsmöglichkeiten. Nun sollen Eltern Wahlmöglichkeiten zur Betreuung ihrer Kinder erhalten.

Im Klartext bedeutet der politische Beschluss die Förderung der Tagespflege. Jedes Kind ab einem Jahr soll bis 2013 einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung bekommen. So will die Bundesregierung ihren Beitrag zu den Themen „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „mehr Bildung für unsere Kinder“ leisten.


TAG: Tagesbetreuungsausbaugesetz

Ziel des „Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ (TAG) ist ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren in Deutschland zu schaffen. Der politische Beschluss berücksichtigt dabei auch die Unterschiede hinsichtlich der Kinderbetreuung zwischen Ost- und Westdeutschland.

So sollen mit dem politischen Beschluss Betreuungsmöglichkeiten in Form von Krippen oder Tagesmüttern in den westdeutschen Bundesländern ausgebaut, in den ostdeutschen Bundesländern bereits vorhandene Betreuungsmöglichleiten gesichert und weiterentwickelt werden.

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