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Betreuungskosten absetzen! Nur wie?

Betreuungskosten absetzen! Nur wie?

 

Das Finanzamt beteiligt sich neben dem Schulgeld für schulpflichtige Kinder seit 2006 auch bei den Ausgaben der Eltern für die Betreuung. Egal, ob das Kind in einer Kita, einem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder auch von einem Au-Pair betreut wird. Doch wie macht man die Kosten geltend?

Schön hört es sich an, wenn das Finanzamt Elternpaaren oder Alleinerziehenden die Möglichkeit bietet, einen Teil der Betreuungskosten bei der jährlichen Steuererklärung abzusetzen.

Betreuungskosten als Werbekosten, Sonderausgaben oder sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen? Geht alles! Nur welche Möglichkeit der finanziellen Absetzung jetzt auf welche Familienkonstellation zutrifft, ist nicht so leicht zu beantworten. In erster Linie ist es davon abhängig, ob beide Elternteile arbeiten oder einer der Eheleute zu Hause bleibt, um für die Betreuung in einem gewissen Umfang selbst zu sorgen. 

Lassen Familien ihr Kind oder ihre Kinder zu Hause von einer Tagesmutter betreuen, ist die Art und Höhe der steuerlichen Absetzung davon abhängig, ob die Tagesmutter geringfügig, selbstständig oder sozialversicherungspflichtig in der Familie angestellt ist.


01.01.70

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