Tagesmütter in Ã-sterreich und der Schweiz Teil 2
Tagesmutter in der Schweiz
In der Schweiz liegt die Verantwortung für Schulwesen und Kinderbetreuung fast ausschließlich bei den einzelnen Kantonen und Gemeinden. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen führt, ähnlich wie in Deutschland, zu einer starken Zersplitterung der einzelnen Maßnahmen. So variieren die Kosten für die Betreuung durch eine Tagesmutter in der Schweiz sehr stark: sie liegen zwischen drei und elf Franken pro Kind und Stunde. Manche Gemeinden unterstützen einkommensschwache Familien finanziell, manche aber auch nicht.
Während in Deutschland das jeweilige Jugendamt für die Vermittlung zwischen Tagesmutter und Familien zuständig ist, übernehmen diese Aufgabe in der Schweiz sogenannte Tageselternvereine oder Tagesfamilienorganisationen, die jeweils andere Maßstäbe für Qualifikation und Eignung der Tagesmütter setzen.
Für jede Region gibt es so eine Organisation: Sie ist Vermittlungs- oder Kontaktstelle für Tagesmütter und Familien. Sie vermitteln nicht nur Kinder an Tagesmütter, sie beaufsichtigen und begleiten die Tagesfamilien auch während des Betreuungsverhältnisses. Als Kontrollinstanz nehmen die Tagesfamilienvereine in der Schweiz eine wichtige Rolle ein.
Sie sichern aber auch die Tagesmutter ab. Die Tagesmutter schließt mit der Tagesfamilienorganisation einen Arbeitsvertrag, sie ist über den Verein oder die Organisation versichert und erhält ihren Lohn regelmäßig und sicher ausbezahlt, auch wenn die Eltern ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Tagesmutter in Österreich
In Ã-sterreich ist eine Grundausbildung für Tagesmütter und -väter gesetzlich vorgeschrieben, die 300 theoretische und 160 praktische Einheiten umfasst. Die zukünftigen Tagesmütter und lernen hier Erste Hilfe-Maßnahmen für Kinder, Techniken der Kommunikation und Konfliktlösung oder Unfallverhütung, trainieren ihre pädagogischen Fähigkeiten und bekommen auch praktische Hilfe in rechtlichen oder organisatorischen Fragen.
Nur der Nachweis dieser Grundausbildung berechtigt zur Arbeit als Tagesmutter. Abgesehen von Ausbildungsvorschriften gelten allerdings auch in Ã-sterreich keine landesweiten Qualitätsstandards: Auch hier fällt die Regelung der Kinderbetreuung in den Verantwortungsbereich der Bundesländer, deren Gesetzen und Verordnungen sich beispielsweise in Punkto Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten, Gruppengröße, Qualifikation der Betreuer erheblich unterscheiden.