Beschlüsse zur Tagespflege
Politische Beschlüsse zur Tagespflege
Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird kräftig vorangetrieben - seit 2013 haben Kinder ab 1 Jahr sogar einen Rechtsanspruch darauf. Um dem Bedarf gerecht zu werden, wird die familiennahe und flexible Betreuungsform bei einer Tagesmutter professionalisiert und ausgebaut.
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Um diesen Rechtsanspruch erfüllen zu können, kommt der Kindertagespflege eine zentrale Bedeutung zu. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege soll darum die quantitative und qualitative Entwicklung dieser familiennahen Betreuungsform vorantreiben, um z.B. die Vergütung und Qualifikation von Tagesmüttern und Tagesvätern weiter zu professionalisieren.
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit zusätzlichen finanziellen Mittel: Das Sondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung" wurde auf eine Milliarde aufgestockt, in 2015 beteiligt sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten mit jährlich 845 Millionen Euro und für 2017/2018 soll dieser Betrag um weitere 100 Millionen erhöht werden. Zwischen 2006 und 2014 hat sich die bundesweite Betreuungsquote, also der Anteil der unter Dreijährigen, die in der Kindertagespflege betreut werden, um 18,7 Prozentpunkte auf 32,3 Prozent erhöht.
Neuregelungen bei der Tagespflege
Viele Eltern haben Skrupel, die ganz Kleinen schon in Kitas oder ähnlichen öffentlichen Einrichtungen betreuen zu lassen. Viele wollen aber auch nicht drei Jahre lang aus ihrem Beruf aussteigen. Deshalb hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm zur Neuregelung der Kindertagespflege ins Leben gerufen, um die familiennahe Betreuungsform durch beispielsweise eine Tagesmutter zu fördern. Dazu gehören auch zertifizierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die angehende Tagesmutter.
Ein umfassendes Informationsportal zur Tagespflege soll entstehen und Pilotprojekte im Bereich der Tagespflege finanziell gefördert werden. Über die Einzelheiten zu Neuregelungen und politischen Beschlüssen in der Tagespflege gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend detaillierte Auskunft.