Beschlüsse zur Tagespflege
Politische Beschlüsse zur Tagespflege
Man hört viel Gutes: Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist beschlossene Sache. Was das konkret bedeutet, wissen die wenigsten. Die wichtigsten Fakten zu Beschlüssen und Neuregelungen erfahren Sie hier.
„2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege.“, so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. Eltern und Tagesmütter sind gleichsam gespannt, wie die Entwicklungen voran gehen werden.
Neuregelungen bei der Tagespflege
Viele Eltern haben Skrupel, die ganz Kleinen schon in Kitas oder ähnlichen öffentlichen Einrichtungen betreuen zu lassen. Viele wollen aber auch nicht drei Jahre lang aus ihrem Beruf aussteigen. Deshalb hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm zur Neuregelung der Kindertagespflege ins Leben gerufen, um die familiennahe Betreuungsform durch beispielsweise eine Tagesmutter zu fördern. Dazu gehören auch zertifizierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die angehende Tagesmutter.
Ein umfassendes Informationsportal zur Tagespflege soll entstehen und Pilotprojekte im Bereich der Tagespflege finanziell gefördert werden. Über die Einzelheiten zu Neuregelungen und politischen Beschlüssen in der Tagespflege gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend detaillierte Auskunft.
